- neu
- ohne Säurepack
- Batteriepfand nicht im Preis enthalten
Das Batteriepfand müssen Sie nicht hinterlegen wenn Sie uns einen Beleg über die ordnungsgemäße Entsorgung der Altbatterie mailen, faxen oder zusenden.
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gemäß § 7 BattV gesetzlich verpflichtet.
Starterbatterien können dem Verkäufer an seiner Verkaufsstelle (gebrauchte Säurebatterien auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden.
Endverbraucher haben beim Erhalt einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten Batterie ein Pfand von Euro 7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird.
Ab dem 1.Februar 2021 darf laut EU Verordnung Nr. 2019/1148 keine Batteriesäure mehr an den Endverbraucher abgegeben werden, sofern dieser keine behördliche Genehmigung hat.
Deshalb liefern wir die Batterien in trockenem Zustand, originalverpackt.
Die zum Betrieb benötigte Batteriesäure muss anderweitig besorgt werden, bzw muss die Batterie in einem geeigneten Betrieb nach den Vorgaben des Herstellers befüllt werden.